Einsatzabrechnung

Die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst werden zwischen dem Kreis Plön, den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen vertraglich festgelegt. Es gilt dabei das Kostendeckungsprinzip.

Die Abrechnung erfolgt bei gesetzlich versicherten Patient*innen unmittelbar mit der Krankenkasse. Privat versicherte Patient*innen erhalten die Entgeltrechnung als Selbstzahler*in und sind dem Rettungsdienst gegenüber Entgeltschuldner*in. Sie können die Entgeltrechnung bei der zuständigen privaten Krankenversicherung einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen.

Bei Krankentransporten zu ambulanten Behandlungen ist zu beachten, dass die Fahrten im Vorwege von der zuständigen Krankenkasse zu genehmigen sind. Wohnortverlegungen sind grundsätzlich keine Krankenkassenleistung und müssen privat von den Patient*innen getragen werden.

Bei Fragen zur Einsatzabrechnung, wenden Sie sich gerne an die folgende Kontaktperson:

Kontakt

Melanie Koch

Einsatzabrechnung
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Benutzungsentgelte

Hier finden Sie die aktuellen Entgelthöhen:

Benutzungsentgelte (PDF)